Rechts vorbeifahren (und nicht überholen) soll möglich werden, das diskutieren aktuell die Schweizer Räte. Wir kritisieren oft politische Entscheidungen oder Unterlassungen, aber hier möchte ich persönlich klar meine Zustimmung äussern.
Bildquelle: Astra Bundesamt für Strassen
Was in den USA seit vielen Jahren klappt soll nun auch im ersten Land in Europa zulässig werden. Das soll keinen Einzelnen schneller ans Ziel bringen, sondern den Verkehr als Ganzes flüssiger machen.
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Achtung, noch ist die Regelung nicht in Kraft, wir werden weiter informieren, sobald dies der Fall ist.
Interessante Diskussion. Dabei gibt es das „rechts vorbeifahren“ in Deutschland schon längst:
Grundsätzlich ist links zu überholen (§ 5 Abs. 1 StVO), aber es gibt Ausnahmen davon.
Rechts überholt werden darf bei gleichgerichteten Fahrstreifen oder ausreichend breiter Fahrbahn bei Schlangenbildung. Dabei ist unerheblich, ob dies inner- oder außerorts geschieht, um was für eine Straße (Autobahn, Kraftfahrtstraße, Bundes-, Landes- oder Ortsstraße) es sich handelt und welche Fahrzeuge überholen (§ 7 Abs. 2 StVO)
Und die Frage nach der Differenzgeschwindigkeit ist auch definiert:
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO)
In der Praxis und aus Grundsatzurteilen sind folgende Geschwindigkeiten bekannt:
Als langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h anzusehen. Die Geschwindigkeit beim Rechtsüberholen sollte maximal 20 km/h höher liegen
Also, nur zu! Ihr schafft das auch. 🙂
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danke, danke lieber Max, wir werden tun unser allerbestes 😉
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Auszug aus dem Artikel von Blick.ch
Wie wird die Umsetzung des Rechtsüberholens aussehen?
Darüber müsse man noch brüten, gibt Rohrbach zu. Insbesondere folgende zwei Fragen bedürfen einer gründlichen Klärung: Wie gross darf der Geschwindigkeitsunterschied beim Vorbeifahren sein und wie viel Distanz muss zurückgelegt werden, bevor man wieder einen Spurwechsel machen darf? Keine einfache Aufgabe, warnt Rohrbach: «Denn die Regeln müssen klar verständlich sein, sowohl für die Automobilisten als auch für die Polizei.»
Meine Meinung dazu:
Genau die beiden Fragen sind NIE klar, unmissverständlich und für Polizei UND AUTOMOBILISTEN klar verständlich zu definieren …. denn:
Wie soll ein(e) Automobilist/Automobilistin zweifelsfrei und mit absoluter Sicherheit erkennen/wissen können, wie schnell das zu überholende Fahrzeug fährt….??? Die exakt gleiche Frage stellt sich im Zusammenhang mit der zurückzulegenden Mindest-Distanz ….
Stellen wir uns dach mal vor, da wird ein(e) Autofahrer/Fahrerin gebüßt (z.B. Fahrausweis-Entzug), weil er/sie beim «rechts Vorbeifahren» (…) angeblich zu schnell gefahren und/oder zu wenig lange rechts gefahren sei, bis der Spurwechsel zurück erfolgte …. WIE / WOMIT will sie/er nun (auch VOR der Aktion) prüfen/beweisen können, dass das ihm/ihr angelastete Vergehen falsch ist…??? SIE/ER hat keine Chance sich selber mit Fakten zu entlasten – also ist der Polizei und dem Richter wieder jede (eventuelle Willkür) «erlaubt» …
Ich sage:
Rechts vorbeifahren mit der auf dem entsprechenden Autobahnabschnitt erlaubten Höchstgeschwindigkeit erlaubt (weil SOOO – unter Einbezug der Eigenverantwortung des/der Lenkers/Lenkerin – KEINE Tempo-Diskussionen entstehen können gestattet – es sei denn, er/sie sind ZU SCHNELL gefahren ….) – dies würde dem/der Autofahrer/Fahrerin einen gewissen fairen Schutz ermöglichen (die Konsequenz: mehr RADAR-Kontrollen wären allerdings zu erwarten) …
Wie lange rechts bleiben, bevor der neuerliche Spurwechsel zurück auf die linke Spur erfolgt ….???? Hhmmmm …. sehr schwer und schwierig, eine sinnvolle und klar nachprüfbare/kontrollierbare Lösung für Polizei UND Fahrzeuglenker/-Lenkerin zu finden … Denn solche Aktionen (Rechts vorbeifahren) sind IMMER fliegende und spontane Aktion, deren Beginn und Ende NIE klar und unmissverständlich voraussehbar sind … Und somit ist es auch sehr sehr schwierig, eine faire und klar erkennbare Lösung FÜR BEIDE SEITEN festzulegen … Einzige Lösung aus meiner Sicht wäre vielleicht die, dass man ganz klar sichtbare ZONEN (Markierungen auf dem Asphalt UND Schilder am Fahrbahn-Rand) einrichtet, die Anfang UND Ende dieser Zonen signalisieren ….!!! Ich denke, dass dies klappen würde – vergleichbar mit 3-spurigen Bergauf-Abschnitte (wegen und für die LKW’s) die dann oben am Ende der Bergauf-Strecke wieder in 2 Spuren übergehen …
Fazit:
Ich denke, wenn man FÜR BEIDE SEITEN (Gesetzeshüter UND Lenker/-In) ganz klare und unmissverständliche Regeln aufstellen würde, dann und NUR DANN wären faire UND AUCH überschaubare UND glaubwürdige Lösungen möglich – alles andere eröffnet den Gesetzeshütern einfach eine neue «Geld-bringende Willkür-Zone» … was wiederum den Eindruck erwecken könnte, dass es hier NUR um eine weitere gesetzlich erlaubte Buss-Geld-Abzocke geht….
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Danke René, ich pflichte Dir bei. Es sollen keine neuen Steuereinnahmen generiert werden über das Bussenwesen, sondern der Verkehr flüssiger und entspannter gemacht werden. Sonst ist das Ganze ein Papiertiger. Hoffen wir das Beste!
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Dann müsst ihr schön aufpassen, dass es bei 2. bleibt. Das werden einige als Entschuldigung für 3. nehmen.
Hier in D sieht mann es ja häufig, dass sich links allen “anstellen“, wenn vorn ein etwas Langamerer einen Lkw überholt. Man hat aber auch keine Alternative, wenn man nicht nach hinten “durchgereicht“ werden will. Aber ich denke, wenn man 2. erlaubt hätte man sofort 3.
Aber auf geschwindigkeitsbeschränkten Autobahnen würde das vielleicht funktionieren….
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Guter Einwand, wir werden sehen wie sich das einlebt. In Amiland funktionierts ja tadellos. 🙂
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Naja, dort funzt es auch nur, weil sämtliche Fahrzeuge gleich schnell fahren dürfen – also auch der 40-60 Tönner mit 65/75/85mph und nicht wie hier mit 85kmh die rechte Spur verlangsamen oder Elefantenrennen veranstalten. Aber hierzulande durchaus berechtigt, dass der 40 Tönner „nur“ so schnell fahren darf – man stelle sich ein Stauende vor und der abgelenkte Trucker donnert mit 140 Sachen hinten rein………ist ja schon mit 80 dann ein Desaster.
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Es muss halt wirksam sanktioniert werden und nicht pro Forma verboten sein und keinen kümmert es. Für die Schweiz hab ich da noch Hoffnung, dass ihr das hinbekommt.
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.. wenn ich in Deutschland unterwegs bin habe ich den Eindruck, alle 3 (vor allem das 3.) sind schon längst erlaubt und werden – natürlich aufgrund des flüssigeren Verkehrs – intensiv gelebt 😀
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🙂 freuen wir uns auf die Legalisierung 🙂
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